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Kulik & Suess Übersetzungen München

SEIT ÜBER 50 JAHREN IHR PARTNER FÜR DIE SPRACHEN DER WELT

Beglaubigte Übersetzungen


 

Zur Vorlage bei Behörden und Gerichten müssen Übersetzungen von amtlichen Dokumenten beglaubigt werden. Dies erfolgt durch einen bei Gericht öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer, der die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übertragung in die Zielsprache bestätigt. Auf die Übersetzung werden die entsprechende Formel, das Rundsiegel und die Unterschrift des beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzers angebracht.

 

Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen, sind Sie bei uns richtig.


Wir arbeiten mit beeidigten Übersetzern zusammen und bieten Ihnen kurzfristig beglaubigte Übersetzungen Ihrer Dokumente und Urkunden ins Deutsche sowie in fast alle gewünschten Fremdsprachen an, z. B.:

 

  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden 
  • Sterbeurkunden
  • Scheidungsurteile 
  • Führerscheine 
  • Testamente 
  • Arbeitszeugnisse 
  • Meldebescheinigungen 
  • Einbürgerungsurkunden
  • Staatsbürgerschaftsurkunden 
  • Visabescheinigungen
  • Führungszeugnisse
  • Personalausweise/Reisepässe 
  • Rentenbescheide 
  • Schulzeugnisse und Diplome 
  • Approbationsurkunden 
  • Einkommensnachweise
  • Handelsregisterauszüge 
  • Verträge aller Art
  • Patentanmeldungen 
  • Patentschriften

 

Wenn Sie uns Ihre Dokumente per Email oder Fax zukommen lassen, bringen Sie bitte die Originale zur Vorlage bei Abholung der Übersetzung mit.

 

APOSTILLE

In besonderen Fällen wird von den Behörden eine Überbeglaubigung der Ermächtigung des beeidigten Übersetzers verlangt. Hierfür wird seine Eigenschaft als Sachverständiger durch den zuständigen Gerichtspräsidenten bescheinigt.

 

Bei der Einholung einer Apostille bei Gericht können wir Ihnen auch behilflich sein.


Bitte berücksichtigen Sie zudem bei Ihrer Zeitplanung, dass die Einholung einer Apostille mehrere Tage in Anspruch nehmen kann.

 

Für ein unverbindliches Preisangebot können Sie einfach unser nachstehendes Angebotsformular ausfüllen und Ihre Dokumente hochladen oder als Faxkopie an +49 (0) 89 - 55 76 83 zusenden.

 

Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns!
Wir helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie persönlich unter +49 (0) 89 - 59 74 31.

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Sie wünschen weitere Informationen rund um Ihren Übersetzungsauftrag? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und treten schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.

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    10 - 13 Uhr / 14 - 16 Uhr
    Freitag:
    10 - 13 Uhr

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    E-Mail: ks@sprachenagentur.de


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