

Am Stachus, Sonnenstr. 3, 80331 München - Tel. 089 - 59 74 31
Für offizielle Zwecke müssen Übersetzungen von Urkunden amtlich beglaubigt werden. Sowohl im In- als auch im Ausland bearbeiten Behörden Ihre Anträge nur bei Vorlage von Dokumenten, die durch einen bei Gericht öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Urkundenübersetzer angefertigt wurden.
Dafür sind wir genau der richtige Partner
Bei K & S Übersetzungen erhalten Sie kurzfristig amtlich beglaubigte Übersetzungen aller Arten ins Deutsche sowie in alle gewünschten Fremdsprachen.
Diese werden von öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzern amtlich beglaubigt.
Wie zum Beispiel:
Geburtsurkunden |
Arbeitszeugnisse |
Heiratsurkunden |
Führungszeugnisse |
Ledigkeitsbescheinigungen |
Empfehlungsschreiben |
Namensänderungsurkunden |
Staatsbürgerschaftsnachweise |
Renteanwartschaftsnachweise |
Einkommensnachweise |
Sterbeurkunden |
Scheidungsunterlagen |
Handelsregisterauszüge |
Polizeiliche Führungszeugnisse |
Führerscheine |
Testamente |
Schul- und Hochschulzeugnisse |
Gründungsverträge |
Diplome |
Mahnbescheide |
Promotionsurkunden |
Ärztliche Atteste |
Approbationsurkunden |
Impfbescheinigungen |

Für die Qualität unserer Arbeit bürgen wir mit unserem Namen