Kulik & Suess Übersetzungen


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Für offizielle Zwecke müssen Übersetzungen von Urkunden amtlich beglaubigt werden. Sowohl im In- als auch im Ausland bearbeiten Behörden Ihre Anträge nur bei Vorlage von Dokumenten, die durch einen bei Gericht öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Urkundenübersetzer angefertigt wurden.


Dafür sind wir genau der richtige Partner


Bei K & S Übersetzungen erhalten Sie kurzfristig amtlich beglaubigte Übersetzungen aller Arten ins Deutsche sowie in alle gewünschten Fremdsprachen.


Diese werden von öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzern amtlich beglaubigt.

 

Wie zum Beispiel:

 

Geburtsurkunden

Arbeitszeugnisse

Heiratsurkunden

Führungszeugnisse

Ledigkeitsbescheinigungen

Empfehlungsschreiben

Namensänderungsurkunden

Staatsbürgerschaftsnachweise

Renteanwartschaftsnachweise

Einkommensnachweise

Sterbeurkunden

Scheidungsunterlagen

Handelsregisterauszüge

Polizeiliche Führungszeugnisse

Führerscheine

Testamente

Schul- und Hochschulzeugnisse

Gründungsverträge

Diplome

Mahnbescheide

Promotionsurkunden

Ärztliche Atteste

Approbationsurkunden

Impfbescheinigungen

Eildienst

Für die Qualität unserer Arbeit bürgen wir mit unserem Namen